Kommunalarchive in der Energiekrise. Potentiale und Grenzen der Einsparung von Energie in Kommunalarchiven

Angesichts von Engpässe bei der Energieversorgung besteht in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens ein dringender Bedarf an Energieeinsparungen.

Die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) hat daher ein neues Papier erarbeitet, das Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Archive beim Energiesparen behandelt. Es soll sowohl Argumentationshilfe für Archivarinnen und Archivare sein, die in ihren Kommunen in entsprechende Energiesparüberlegungen der Verwaltung einbezogen sind, als auch Trägerverwaltungen und  ggf. Energieversorger über die spezifischen Erfordernisse der Archive informieren, insbesondere in Bezug auf die Klimaanforderungen in Archivmagazinen.

=> Download über die Seite “Aktuelles” der BKK

=> direkter Download des Papiers

 

Eröffnung des Erweiterungsbaus – Zahl des Monats April

Am letzten Werktag im Monat erhalten Beschäftigte ihren Lohn. Dann veröffentlichen wir die Zahl des Monats. Diese bieten einen Einblick in die tägliche Arbeit auf statistischer Ebene.

Am 12. April 2019 konnte der Erweiterungsbau des LWL- Archivamts für Westfalen nach 2 jähriger Bauzeit eröffnet werden. Zu diesem Anlass waren 86 Einladungen verschickt worden, von denen Herr Dr. Stumpf 45 Gäste begrüßen konnte.

Daher ist die Zahl des Monats April 45.

Moderne Schatzkammer auf Schloss Brincke eingeweiht

Im äußersten Norden des Kreises Gütersloh liegt das Wasserschloss Brincke, das heute zur Gemeinde Borgholzhausen gehört. Die Anlage besteht aus zwei Inseln mit einem Herrenhaus und dem, außerhalb der Gräfte liegenden Wirtschaftshof mit Gebäuden aus dem 17. Jahrhundert.
Das schlichte, zweiflügelige Wohnhaus aus verputztem Bruchstein ist von einem doppelten Graben umgeben und wurde 1674/75 an den älteren Küchenbau angebaut. Innen verbindet ein zentraler Flur mit einer zweiläufigen Kehrpodesttreppe die einzelnen Räume.
Die große neuromanische Schlosskapelle wurde 1897/98 von dem auch als Architekt tätigen Pater Mauritius Gisler entworfen. Die vierjochige Halle aus unregelmäßigen Bruchsteinlagen wird von drei Apsiden abgeschlossen. Betreten wird die Kapelle durch eine Vorhalle, an die seitlich ein Turm grenzt. Im Süden der Kapelle befindet sich in einem kleinen Anbau die Sakristei und die Orgel. Ursprünglich sollte hier eine bauliche Verbindung zum Wohnhaus geschaffen werden.

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Archiv und Denkmalschutz: Das Archivgebäude in Sandomierz in Südost-Polen. Ein spannender Blick hinter die Kulissen.

In Polen lässt die staatliche Archivverwaltung seit 2009 zahlreiche moderne Neubauten an den einzelnen Standorten errichten. So stellte Dariusz Rymar auf dem Brandenburgischen Archivtag 2017 den Neubau des Staatsarchivs in Gorzów-Landsberg vor (vgl. Archivar 2017 Nr. 3, S. 337) und im Rahmen des Schwerpunkts „Archive im Ostseeraum“ im Archivar 71 (2018) Nr. 3, S. 263ff. verweist Pawel Gut auf die inzwischen errichteten weiteren Neubauten in Zielona Góra-Grünberg, Radom, Gdansk-Danzig, Bielso-Biala-Bielitz-Biala, Rzeszów und Bialystok. Auf einer Tagung der polnischen Archive am 4. und 5. Juni 2018 in Sandomierz-Sandomir wurde von Ryszard Wojtkowski, dem Leiter der Generaldirektion der polnischen Archive, dieses Bauprogramm und von Kazimierz Jaroszek der Neubau in Radom vorgestellt. Eine ganz eigene Geschichte aber hat die Außenstelle des Staatsarchivs Kielce in Sandomierz, das ich mir, selbst als Referent für den kommunalen Archivbau in Westfalen zur Tagung in Sandomierz eingeladen, persönlich ansehen konnte. „Archiv und Denkmalschutz: Das Archivgebäude in Sandomierz in Südost-Polen. Ein spannender Blick hinter die Kulissen.“ weiterlesen

Landschaftsausschuss beschließt Aktualisierung der Förderrichtlinien für die nichtstaatliche Archivpflege

Der Landschaftsausschuss des LWL hat in seiner Sitzung vom 17.11.2017 die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen und Rabatten in der nichtstaatlichen Archivpflege aktualisiert. Sie lösen mit sofortiger Wirkung die Förderrichtlinien von 2004 ab.

Was ändert sich für die nichtstaatlichen Archive in Westfalen-Lippe? Die wichtigste Neuerung ist, dass zwischen Zuwendungen und Rabatten differenziert wird:

  • Zuwendungen sind tatsächlich ausgezahlte Finanzbeihilfen, die für archivfachlich sinnvolle Maßnahmen und archivspezisische Anschaffungen durch das LWL-Archivamt gewährt werden. Damit wird z.B. die Anschaffung von geeigneten Regalanlagen, Fachsoftware oder Hardware wie Aufsichtsscanner mit Buchwippe gefördert. Der Regelfördersatz liegt bei 30% der nachgewiesenen förderfähigen Kosten und kann zwischen 500,- € und 50.000,- € betragen. Im Einzelfall können auch kleinere Maßnahmen gefördert werden (der Zuschussbetrag kann dann bis auf 200,- € gesenkt werden – das entspricht einem Antrag mit förderfähigen Kosten i.H.v. 667,- €). Bei Maßnahmen von über 20.000,- € und bei einer beantragten Anhebung des Fördersatzes auf bis zu 50% der Kosten entscheidet der LWL-Kulturausschuss.
  • Rabatte gewährt das LWL-Archivamt auf Sach- und Personalleistungen, die in unserer Restaurierungswerkstatt erbracht werden. Der Rabatt wird ab einem Mindestbetrag von 150,- € von der Rechnungssumme abgezogen.

Für die Förderfähigkeit ist in beiden Fällen Voraussetzung, dass die Maßnahme “vorher abgestimmt“, d.h. mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im LWL-Archivamt besprochen wurde – also eine Beratung stattgefunden hat. Maßnahmen und Anschaffungen, die durch die nichtstaatlichen Archive ohne eine solche Beratung getätigt wurden, sind im Nachhinein nicht mehr förderfähig.

Ablaufdiagramm für Fördermaßnahmen durch das LWL-Archivamt
Abbildung 1: Ablaufdiagramm für Fördermaßnahmen durch das LWL-Archivamt (PDF-Datei)

Ebenso förderschädlich ist es, wenn der Antragsteller / die Antragstellerin nach einer Beratung und Antragstellung mit der formalen Auftragserteilung nicht wartet, bis der Bescheid durch das LWL-Archivamt ergangen ist. Da es in der Vergangenheit hier zu Problemen gekommen ist, haben wir die einzelnen Verfahrensschritte in einem Flussdiagramm dargestellt (vgl. Abb. 1, hier zum Ausdrucken als PDF-Datei).

Der Nachweis über die Mittelverwendung muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgesetzten Bewilligungszeitraums im Archivamt eingegangen sein! Bei der endgültigen Festsetzung der Zuwendungshöhe werden im Fall von Minderkosten die tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Gesamtausgaben zugrunde gelegt; Mehrkosten können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Der Verwendungsnachweis wird rechnerisch von der Zentralen Verwaltungseinheit der LWL-Kulturdienste geprüft, diese erteilt auch den Schlussbescheid.

Wie immer gilt: Sollten Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich an ihre zuständige Gebietsreferentin / ihren zuständigen Gebietsreferenten im LWL-Archivamt!

P. Worm

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