Schutzverpackungen – Qualität hat ihren Preis!

Das Team Bestandserhaltung informiert:

Schutzverpackungen stellen die Grundlage einer jeden archivgerechten Lagerung von historischen Dokumenten dar. Nicht ohne Grund wird die Anschaffung von Kartonagen und die Umsetzung von Verpackungs- oder Umbettungsmaßnahmen regelmäßig durch verschiedene Träger gefördert.

Abb. 1 Unverpacktes Schriftgut nach einem Wasserschaden. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Dass Schutzverpackungen im Katastrophenfall in besonderem Maße zur Schadensminderung beitragen, wurde erst 2021 wieder unter Beweis gestellt. Nach tagelangem Starkregen waren zahlreiche  Archive in NRW und Rheinland-Pfalz von Überschwemmungen betroffen.

Abb. 2 Verpacktes Schriftgut ist besser vor Beschädigungen geschützt. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

 

Es zeigte sich deutlich: Archivgut, das verpackt gelagert wurde, wies deutlich weniger Schädigungen und Verunreinigung auf, als unverpacktes Schriftgut. Zudem erleichterte die Verpackung die Bergung und den Transport der betroffenen Archivalien erheblich.

 

 

 

Bei der Beschaffung von Schutzverpackungen besteht die Qual der Wahl zwischen einer Vielzahl von Materialien, Formen und Formaten. Hier ist es nicht leicht einen Überblick zu gewinnen, insbesondere da es gleich mehrere Normen für verschiedene Qualitätsmerkmale gibt (vgl. hierzu: „Anforderungen an Verpackungsmaterialien“). https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#verpackung

Wichtig ist, dass die Schutzverpackung nicht nur konstruktiv ihren Zweck als Schutz vor Staub, Schadinsekten, Wasser sowie zur sichereren Handhabung und optimalen Lagerung erfüllt, sondern auch, dass die verwendeten Materialien keine Gefahr für das Archivgut selbst darstellen. Enthält eine Mappe oder Schachtel einen hohen Anteil an holzhaltigen Fasern oder ist sie sauer geleimt, werden Säuren in die Dokumente eindringen und dort Verbräunungen verursachen sowie die Alterung beschleunigen. Dies vermindert die Lebensdauer der Originale und erfordert kostenintensive Konservierungsmaßnahmen beispielsweise für eine vorzeitige Entsäuerung.

Abb. 3 Übervolle Kartonage minderer Qualität mit starker Verbräunung. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Es ist daher bei der Beschaffung von Schutzverpackungen auf die relevanten Begrifflichkeiten zu achten. So garantiert der Begriff „säurefrei“ nicht, dass es sich um ein alterungsbeständiges Material handelt, sondern nur, dass es zum Zeitpunkt seiner Herstellung säurefrei war. Ist das Grundmaterial von geringer Qualität und enthält viele holzhaltige Fasern, kann auch eine alkalische Reserve die Säurebildung und Verbräunung nicht lange verzögern. Hingegen sind möglichst reiner Zellstoff, eine neutrale oder alkalische Leimung sowie eine alkalische Reserve Voraussetzungen für langlebige Produkte.

 

Primäre Bedeutung kommt hierbei jener Verpackung zu, die in direktem Kontakt zum Archivgut steht: der Sammelmappe aus alterungsbeständigem Karton. Bei der Sekundärverpackung, also der Archivschachtel, können hingegen geringfügige Qualitätsabstriche in Form einer leicht erhöhte Kappazahl in Kauf genommen werden. Dies ist – auch aus Kostengründen – bei den vom LWL-Archivamt angebotenen Schachteln der Fall.

In den letzten Monaten sind die Material- und Rohstoffpreise stark angestiegen, was sich auf dem einschlägigen Markt durch Materialengpässe und Preisanhebungen bemerkbar macht. Auch wenn geeignete Kartonagen deutlich teurer geworden sind, ist es nicht sinnvoll bei der Qualität zu sparen. Stabile Kartonagen aus alterungsbeständigen Rohstoffen sind langlebig in ihrer Funktion und garantieren eine sachgerechte Lagerung, die dazu beiträgt das Archivgut bestmöglich zu erhalten.

Abb. 4 Stülpdeckelschachtel im Foliuo-Format (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Aktuell können wieder Stülpdeckelschachteln sowie weiterhin Aktendeckel und Schlauchheftungen über das LWL-Archivamt für Westfalen zum Selbstkostenpreis bezogen werden. https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/materialbestellung/

Hinweis:

Seit Kurzem finden Sie auf unserer Homepage eine Hilfestellung für die magazintechnische Bearbeitung: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#magazintechnische-bearbeitung ).

Gern beraten wir Sie auch persönlich zu weiteren Fragen der Bestandserhaltung.

Dorstener Menschenfresserurteil restauriert

von Friederike Nithack

Eigentlich sah es gar nicht so bedeutend aus, das mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik der Stadt- und Bürgermeisterey Dorsten 1. Periode bis 1806 (Signatur A/B 139) eingeklebte Schriftstück aus dem Jahr 1699. Das etwa folio-formatige und mit Eisengallustinte beschriebene Hadernpapier zeigte eine leichte Verbräunung, beginnenden Tintenfraß und mechanische Schäden im Randbereich (S. Abb. 1, 2). Vermutlich handelte es sich  ursprünglich um ein Doppelblatt. Es ist jedoch nur noch die Hälfte der zweiten Seite mit der Adressanschrift vorhanden. Der Klebstoff der Filmoplaststreifen war bereits in das Papiervlies migriert und hat dort zu bräunlichen Verfärbungen geführt. Neben dem sehr gut erhaltenen Lacksiegel auf der Rückseite sind nur noch die Reste eines zweiten Lacksiegels erhalten (s. Abb. 3). Alles in Allem war das Dokument recht ansehnlich, doch aufgrund der genannten Schäden nur bedingt nutzbar.

Abb. 1, Gesamtansicht, Auflicht, Vorderseite. Das Urteil ist mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik eingeklebt.
Abb. 2, Gesamtansicht, Auflicht, Rückseite. Risse sind ebenfalls mit Filmoplastklebestreifen geklebt worden.
Abb. 3, Detailansicht, Auflicht, Rückseite. Das obere Lacksiegel ist sehr gut erhalten; an der Schrift ist beginnender Tintenfraß erkennbar.

Doch wer sich mit dem Inhalt des Dokuments befasst und das Urteil gegen Franz Wahmann, besser bekannt als der „Menschenfresser von Dorsten“, liest, fragt sich, ob es sich um einen historischen Thriller handelt: Der Menschenfresser tötete seine Opfer, darunter Kinder, zerhackte und aß sie. Ähnlich grausam wie die Verbrechen, so liest sich auch der Urteilsspruch: an einen Pfahl gestellt, mit glühenden Zangen malträtiert, auf ein Rad gelegt und geschlagen und anschließend zum Tode durch den Strang verurteilt. Definitiv wurde hier ein Exempel statuiert. Der vollständig transkribierte Text ist auch auf der Homepage des Dorstener Stadtarchivs zu finden (https://www.vhsundkultur-dorsten.de/stadtarchiv/aktuelles, letzter Zugriff 13.04.2023). Das Lesen lohnt sich!

Nicht nur für die Stadtgeschichte Dorstens ist dieses Blatt ein bedeutendes Stück und Zeugnis historischer Rechtsprechung. Deshalb sollte das Urteil in der Werkstatt des LWL-Archivamtes für Westfalen aus der Chronik herausgelöst, restauriert und fachgerecht verpackt werden.

Die Restaurierung:

Um oberflächlich leicht anhaftenden Staub abzunehmen, wurde das Papier zunächst mit einer feinen Düse abgesaugt. Anschließend wurde begonnen, die Klebestreifen abzulösen. Dafür wurden eine kleine Heißluftdüse, eine Pinzette und ein Spatel verwendet (s. Abb. 4,5). Durch die heiße Luft wurde der Klebstoff erweicht und die Klebestreifen konnten abgenommen werden. Die auf der Papieroberfläche verbliebenden Klebstoffreste wurden mit einem elektrischen Radierer entfernt.  Es erfolgte danach eine Oberflächenreinigung mit dem Latexschwamm, um auch stärker anhaftenden Staub abzunehmen (s. Abb. 7). Auch der fragmentarisch erhaltene zweite Teil des Doppelblatts ist über Filmoplastklebestreifen mit der ersten Seite verbunden und in die Chronik eingeklebt. Das Fragment wurde ebenfalls herausgelöst (s. Abb. 6). Die Verklebung konnte hier mit Hilfe eines befeuchteten Pinsels gelöst werden. „Dorstener Menschenfresserurteil restauriert“ weiterlesen

Der restauratorische Weg einer Akte- Teil 9

Hintergrund:

Die behandelten Blätter liegen vereinzelt vor und sollen in der Regel zurück in einen gebundenen Zustand gebracht werden. Je nach dem späteren Verwendungszweck des Objektes wird die historische Heftung dafür rekonstruiert und der zuvor gelöste Einband/Umschlag verwendet. Da dies nicht immer möglich oder sinnvoll ist, besteht alterantiv die Möglichkeit einen Konservierungseinband anzufertigen. Dieser ist am Original klebstofffrei und ermöglicht es, den Aufschlagwinkel so zu vergrößern, dass die Blätter bis in den Falz zu lesen sind.

Die Technik

Die stabilisierten Blätter werden wieder zu Lagen gelegt. (Foto: LWL-Archivamt)

Damit die Blätter geheftet werden können, müssen zunächst Lagen gebildet werden. Die Paginierung gibt die Reihenfolge vor, sodass die Blätter entsprechend gelegt oder mit einem Streifen Japanpapier zusammengefügt werden können.

 

Die Vorsätze werden nach Leporello-Technik gefalzt. (Foto: LWL-Archivamt)

Es werden dann zwei Vorsätze aus 300g/m2 hergestellt. Dafür wird die Leporelloform (eine Zickzack-Faltung) genutzt, damit der eigentliche Umschlag des Konservierungseinbandes später ohne Klebstoff mit dem Buchblock durch ineinander-stecken verbunden werden kann.

Die Akte wird mittels Durchausheftung auf 2 bis 3 Bünde geheftet. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Lagen werden mittels Durchausheftung auf 2 bis 3 Heftbänder  (je nach Höhe der Akte) geheftet. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steigung im Rücken nicht zu stark wird. Es wird dann ebenfalls aus Karton der Umschlag hergestellt. Dabei wird darauf geachtet, dass der Umschlag an den Kanten einige mm größer ist als die Akte, damit diese ausreichend geschützt ist.

Die Bünde werden zwischen die Vorsatzblätter geschoben, damit sie nicht verrutschen. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Heftbänder werden zwischen die Blätter des Vorsatzes geschoben. Damit der Einbandumschlag nicht verrutscht, kann das Vorsatz an den Kanten mit (Acryl-)Klebstoff verklebt werden. Hierbei kommt kein Klebstoff an die Originalsubstanz.

 

Das Ergbnis

Der Konservierungseinband schützt die Akte und der Aufschlagwinkel ist vergrößert. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Blätter sind nun wieder in einem festen Verbund und durch den Kartonumschlag auch vor mechanischen Schäden geschützt. Die Benutzbarkeit ist wieder hergestellt und da der Rücken klebstofffrei und somit sehr flexibel ist, kann der Text auch bis tief in den Falz gelesen werden.

 

Grenzen der Methode

Wenn der Umschlag der Akte noch vollständig erhalten ist und seine Schutzfunktion erfüllt, ist es nicht nötig einen Konservierungseinband herzustellen. Dann können die Lagen auch direkt in den Originalumschlag geheftet werden.

Der restauratorische Weg einer Akte- Teil 8

von Friederike Nithack

Stabilisieren- Hintergrund:

Durch schlechte Lagerung oder unvorsichtigen Umgang können gerade im Randbereich menchanische Schäden wie Risse entstehen. (Foto: LWL-Archivamt)

Da die Blattkanten den atmosphärischen Einflüssen besonders ausgesetzt sind, werden sie auch stärker abgebaut. Die Stabilität und Festigkeit nehmen hier demnach schneller ab. Durch unvorsichtige Benutzung und/oder falsche Lagerung können die Blattkanten sehr schnell einreißen.  Blätter, die an den Kanten ineinander geknickt oder gerollt sind, können ebenfalls schnell beschädigt werden. Sind die Risse oder Fehlstellen zu groß, oder reichen sie ins Schriftbild, können wichtige Informationen verloren gehen, wenn die Blätter weiter geschädigt werden.

Die Technik:

Im oberen Bereich des Risses hat sich das Papier gespalten und die Kanten können hier problemlos aufeinanderlegt werden. (Foto: LWL-Archivamt)

Um die Risse zu schließen und Fehlstellen zu ergänzen müssen die Kanten der beschädigten Bereiche gereinigt werden. Dies verhindert, dass Schmutzpartikel beim Stabilisieren festgeklebt werden.  Papier spaltet sich oft beim Reißen, sodass die Risskanten gut aufeinander gelegt werden und der Risse „unsichtbar“ wird.

 

Mit Weizenstärke werden die Risskanten aufeinander geklebt. (Foto: LWL-Archivamt)

Lassen sich die Risskanten gut aufeinander legen und befinden sich die Risse nicht an besonders viel benutzten Bereichen (z.B. untere Ecken), braucht es keine weitere Hinterklebung durch Japanpapier. Wenn die Risse aber an besonders viel benutzten Bereichen auftreten, besonders lang sind oder durch ihre lange Bestehenszeit auseinander klaffen, ist es nötig, sie zusätzlich mit einem Japanpapier zu stabilisieren.

 

 

Ein Japanpapierstreifen wird auf den Riss gelegt und mit Weizenstärkekleister festgeklebt. (Foto: LWL-Archivamt)

Das Japanpapier wird in der Farbe und Grammatur dem Original angepasst. Für glatte Papiere werden schmale Streifen geschnitten, für raue Papiere werden sie gerissen. Die Breite orientiert sich am Riss, sollte aber nur wenige mm auf das Original reichen. Zunächst werden ein Polyestervlies und Löschkarton unter den Riss gelegt. So wird die beim Kleben eingebrachte Feuchtigkeit aufgenommen. Die Risskanten werden aneinander gelegt und das Japanpapier auf der Rückseite des Blattes über den Riss platziert. Mit dem Pinsel wird etwas Weizenstärke durch das Papier gestrichen.

Der stabilisierte Riss trocknet unter einem Gewicht. (Foto: LWL- Archivamt)

Es wird dann ein weiteres Polyestervlies auf den Riss gelegt und das Japanpapier mit einem Falzbein angerieben. Anschließend wird ein Löschkarton auf das Vlies gelegt und mit einem Gewicht beschwert.

 

 

Das Ergebnis

Der Riss wurde stabilisiert. (Foto: LWL-Archivamt)

Nach der Trocknung ist der Riss stabilisiert und das Blatt kann wieder benutzt werden.

 

 

 

 

 

Grenzen der Methode

Wenn die Papiere zu stark abgebaut sind, kann es manchmal sinnvoller sein, keine händische Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen, sondern das Blatt anzufasern. Aus zeitlichen Gründen werden bei vielen Rissen an einer Kante auch meist Streifen über die ganze Länge des Blattes geklebt und nicht jeder einzelne Riss stabilisiert. Ist der Riss zu verwinkelt oder klafft er zu stark auseinander, kann das Blatt auch nach einer Stabilisierung nur vorsichtig benutzt werden.

Der restauratorische Weg einer Akte- Teil 7

von Friederike Nithack

Durch einen Schimmelpilzschaden sind große Teile des Blattes verloren gegangen. (Foto: LWL-Archivamt)

Anfasern- Hintergrund:

Gerade wenn Schimmel das Papier stark abgebaut und geschädigt hat, sind oft große Fehlstellen entstanden und das Papier zeigt sich weich und wattig. Eine Benutzung ist dann kaum möglich. Bei der restauratorischen Bearbeitung gibt es nun mehrere Möglichkeiten. Entweder können die betroffenen Bereiche mit Japanpapier, einem geeigneten Klebstoff und einem Pinsel flächig stabilisiert und ergänzt werden, oder aber sie werden angefasert. Dies bedeutet, dass aus einem eigens für das zu behandelnde Papier hergestellten Faserbrei neues Papier an die Fehlstelle geschöpft wird. Nach der Behandlung ist das Papierblatt wieder vollständig.

Die Technik

Faserbrei wird im Mixer angesetzt. (Foto: LWL-Archviamt)

Es werden zunächst aus trockenen Zellstoffen farblich auf das Original abgestimmte Fasern in Wasser mithilfe eines Mixers aufgeschlagen.

 

 

 

Das Blatt liegt im Anfasergerät, die transparente und blaue Folie deckt Bereiche ab, die nicht angefasert werden müssen. (Foto: LWL-Archviamt)

Die zuvor gewässerten Papiere werden dann auf einem Polyestervlies in das Anfaserungsgerät gelegt. Die Bereiche, die nicht angefasert werden sollen, werden mit Folienstreifen abgedeckt.

Ein Gitter hält das Blatt während des Prozesses auf seinem Platz. (Foto: LWL-Archivamt)

 

 

Der passend abgemessene Faserbrei wird dann in den Mischbehälter des Anfaserungsgerätes gefüllt und dort mit Wasser verdünnt. Damit das Papier während des Einleitens der Fasersuspension nicht wegschwimmt und beschädigt wird, wird es durch ein Gitter festgehalten.

Die Fasern haben sich an die Fehlstelle gesetzt und bilden ein neues Papiervlies. (Foto: LWL-Archivamt)

Das Wasser wird nun abgesogen und die Papierfasern werden automatisch an die Fehlstellen geleitet, wo sie sich anlagern und neues Papier bilden. Damit kein Abdruck entsteht, wird das Gitter zuvor entfernt. Der Unterdruck hält das Objekt fest.

 

 

Nach dem Anfasern werden die Papiere im Stapel zwischen Filzen in der Presse getrocknet. (Foto: LWL-Archivamt)

Wenn das Wasser vollständig abgesogen ist, kann das Vlies mit dem nun angefasertem Papier entnommen werden. Es wird dann in einen Trocknungsstapel aus weichen Vliesen und Filzen gelegt und unter Druck getrocknet.

 

 

 

 

 

Das Ergbnis

Die Fehlstellen sind geschlossen und die Benutzbarkeit wiederhergestellt. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Fehlstelle ist nun geschlossen. Die neuen Papierfasern haben sich an die abgebauten Bereiche angesetzt und ein festes Vlies gebildet. Die Benutzung ist wieder möglich.

Grenzen der Methode

Da es sich um eine wässrige Behandlungsmethode handelt, können Papiere bei denen wasserlösliche Schreibstoffe und Stempel genutzt wurden, nur bedingt angefasert werden. An den Rändern der Fehlstelle kommt es bei der Anfaserung zu leichten Überlappungen, die die Stabilität der Verbindung garantieren. Reicht nun die Schrift bis an diesen Bereich, können einzelne Buchstaben verdeckt werden.

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