Vortrag: Audiovisuelle Medien – Digitale Veranstaltungsreihe des Kompetenzzentrums Bestandserhaltung ab April 2024!

Expert:innen informieren über audiovisuelle Medien, deren Erkennung, Identifizierung, Erhaltung, Digitalisierung und Sichtbarmachung.

Konzeption und Moderation: Maxi Zimmermann (Diplom Restauratorin)

Mehr Infos unter: https://bestandserhaltung.zlb.de/veranstaltungen/digitale-veranstaltungsreihe-av-medien/

 

Seminar “Umgang mit Fotos und Filmen”

Es sind noch Plätze frei!

Wann: 20. Februar 2024
Wo: LWL-Medienzentrum für Westfalen in Münster
Kosten: 50 €

Der Umgang mit Foto- und Filmbeständen gehört zu den besonders wichtigen, aber auch schwierigen Feldern in der kommunalarchivischen Praxis. Für Bearbeitung, Lagerung und Nutzung dieser Quellen gelten besondere Bedingungen.

Insbesondere bei (audio-) visuellen Medien ist eine Digitalisierung naheliegend. Im Seminar werden organisatorische und technische Aspekte von Digitalisierungsprojekten thematisiert. Aus dem Blickwinkel der Bestandserhaltung wird vermittelt, welche typischen Schadensbilder sofortiges Handeln erforderlich machen und wie spezielle Verpackungsmöglichkeiten und Lagerungsbedingungen zum langfristigen Erhalt der Medien beitragen. Zum Abschluss werden die Teilnehmenden für rechtliche Fragestellungen im Bereich der Nutzung (u.a. Urheberrecht) sensibilisiert.

Anmeldeschluss ist der 26. Januar.

Hier gibt es weitere Infos.
Hier geht es zur Anmeldung.

 

Fortbildungsprogramm des LWL-Archivamtes für Westfalen für das 1. Halbjahr 2024

Im 1. Halbjahr 2024 werden 5 Fortbildungsseminare angeboten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.lwl-archivamt.de/de/aus-und-fortbildung/fortbildungsangebote/fortbildungsseminare/.

Schutzverpackungen – Qualität hat ihren Preis!

Das Team Bestandserhaltung informiert:

Schutzverpackungen stellen die Grundlage einer jeden archivgerechten Lagerung von historischen Dokumenten dar. Nicht ohne Grund wird die Anschaffung von Kartonagen und die Umsetzung von Verpackungs- oder Umbettungsmaßnahmen regelmäßig durch verschiedene Träger gefördert.

Abb. 1 Unverpacktes Schriftgut nach einem Wasserschaden. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Dass Schutzverpackungen im Katastrophenfall in besonderem Maße zur Schadensminderung beitragen, wurde erst 2021 wieder unter Beweis gestellt. Nach tagelangem Starkregen waren zahlreiche  Archive in NRW und Rheinland-Pfalz von Überschwemmungen betroffen.

Abb. 2 Verpacktes Schriftgut ist besser vor Beschädigungen geschützt. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

 

Es zeigte sich deutlich: Archivgut, das verpackt gelagert wurde, wies deutlich weniger Schädigungen und Verunreinigung auf, als unverpacktes Schriftgut. Zudem erleichterte die Verpackung die Bergung und den Transport der betroffenen Archivalien erheblich.

 

 

 

Bei der Beschaffung von Schutzverpackungen besteht die Qual der Wahl zwischen einer Vielzahl von Materialien, Formen und Formaten. Hier ist es nicht leicht einen Überblick zu gewinnen, insbesondere da es gleich mehrere Normen für verschiedene Qualitätsmerkmale gibt (vgl. hierzu: „Anforderungen an Verpackungsmaterialien“). https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#verpackung

Wichtig ist, dass die Schutzverpackung nicht nur konstruktiv ihren Zweck als Schutz vor Staub, Schadinsekten, Wasser sowie zur sichereren Handhabung und optimalen Lagerung erfüllt, sondern auch, dass die verwendeten Materialien keine Gefahr für das Archivgut selbst darstellen. Enthält eine Mappe oder Schachtel einen hohen Anteil an holzhaltigen Fasern oder ist sie sauer geleimt, werden Säuren in die Dokumente eindringen und dort Verbräunungen verursachen sowie die Alterung beschleunigen. Dies vermindert die Lebensdauer der Originale und erfordert kostenintensive Konservierungsmaßnahmen beispielsweise für eine vorzeitige Entsäuerung.

Abb. 3 Übervolle Kartonage minderer Qualität mit starker Verbräunung. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Es ist daher bei der Beschaffung von Schutzverpackungen auf die relevanten Begrifflichkeiten zu achten. So garantiert der Begriff „säurefrei“ nicht, dass es sich um ein alterungsbeständiges Material handelt, sondern nur, dass es zum Zeitpunkt seiner Herstellung säurefrei war. Ist das Grundmaterial von geringer Qualität und enthält viele holzhaltige Fasern, kann auch eine alkalische Reserve die Säurebildung und Verbräunung nicht lange verzögern. Hingegen sind möglichst reiner Zellstoff, eine neutrale oder alkalische Leimung sowie eine alkalische Reserve Voraussetzungen für langlebige Produkte.

 

Primäre Bedeutung kommt hierbei jener Verpackung zu, die in direktem Kontakt zum Archivgut steht: der Sammelmappe aus alterungsbeständigem Karton. Bei der Sekundärverpackung, also der Archivschachtel, können hingegen geringfügige Qualitätsabstriche in Form einer leicht erhöhte Kappazahl in Kauf genommen werden. Dies ist – auch aus Kostengründen – bei den vom LWL-Archivamt angebotenen Schachteln der Fall.

In den letzten Monaten sind die Material- und Rohstoffpreise stark angestiegen, was sich auf dem einschlägigen Markt durch Materialengpässe und Preisanhebungen bemerkbar macht. Auch wenn geeignete Kartonagen deutlich teurer geworden sind, ist es nicht sinnvoll bei der Qualität zu sparen. Stabile Kartonagen aus alterungsbeständigen Rohstoffen sind langlebig in ihrer Funktion und garantieren eine sachgerechte Lagerung, die dazu beiträgt das Archivgut bestmöglich zu erhalten.

Abb. 4 Stülpdeckelschachtel im Foliuo-Format (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Aktuell können wieder Stülpdeckelschachteln sowie weiterhin Aktendeckel und Schlauchheftungen über das LWL-Archivamt für Westfalen zum Selbstkostenpreis bezogen werden. https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/materialbestellung/

Hinweis:

Seit Kurzem finden Sie auf unserer Homepage eine Hilfestellung für die magazintechnische Bearbeitung: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#magazintechnische-bearbeitung ).

Gern beraten wir Sie auch persönlich zu weiteren Fragen der Bestandserhaltung.

Dorstener Menschenfresserurteil restauriert

von Friederike Nithack

Eigentlich sah es gar nicht so bedeutend aus, das mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik der Stadt- und Bürgermeisterey Dorsten 1. Periode bis 1806 (Signatur A/B 139) eingeklebte Schriftstück aus dem Jahr 1699. Das etwa folio-formatige und mit Eisengallustinte beschriebene Hadernpapier zeigte eine leichte Verbräunung, beginnenden Tintenfraß und mechanische Schäden im Randbereich (S. Abb. 1, 2). Vermutlich handelte es sich  ursprünglich um ein Doppelblatt. Es ist jedoch nur noch die Hälfte der zweiten Seite mit der Adressanschrift vorhanden. Der Klebstoff der Filmoplaststreifen war bereits in das Papiervlies migriert und hat dort zu bräunlichen Verfärbungen geführt. Neben dem sehr gut erhaltenen Lacksiegel auf der Rückseite sind nur noch die Reste eines zweiten Lacksiegels erhalten (s. Abb. 3). Alles in Allem war das Dokument recht ansehnlich, doch aufgrund der genannten Schäden nur bedingt nutzbar.

Abb. 1, Gesamtansicht, Auflicht, Vorderseite. Das Urteil ist mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik eingeklebt.
Abb. 2, Gesamtansicht, Auflicht, Rückseite. Risse sind ebenfalls mit Filmoplastklebestreifen geklebt worden.
Abb. 3, Detailansicht, Auflicht, Rückseite. Das obere Lacksiegel ist sehr gut erhalten; an der Schrift ist beginnender Tintenfraß erkennbar.

Doch wer sich mit dem Inhalt des Dokuments befasst und das Urteil gegen Franz Wahmann, besser bekannt als der „Menschenfresser von Dorsten“, liest, fragt sich, ob es sich um einen historischen Thriller handelt: Der Menschenfresser tötete seine Opfer, darunter Kinder, zerhackte und aß sie. Ähnlich grausam wie die Verbrechen, so liest sich auch der Urteilsspruch: an einen Pfahl gestellt, mit glühenden Zangen malträtiert, auf ein Rad gelegt und geschlagen und anschließend zum Tode durch den Strang verurteilt. Definitiv wurde hier ein Exempel statuiert. Der vollständig transkribierte Text ist auch auf der Homepage des Dorstener Stadtarchivs zu finden (https://www.vhsundkultur-dorsten.de/stadtarchiv/aktuelles, letzter Zugriff 13.04.2023). Das Lesen lohnt sich!

Nicht nur für die Stadtgeschichte Dorstens ist dieses Blatt ein bedeutendes Stück und Zeugnis historischer Rechtsprechung. Deshalb sollte das Urteil in der Werkstatt des LWL-Archivamtes für Westfalen aus der Chronik herausgelöst, restauriert und fachgerecht verpackt werden.

Die Restaurierung:

Um oberflächlich leicht anhaftenden Staub abzunehmen, wurde das Papier zunächst mit einer feinen Düse abgesaugt. Anschließend wurde begonnen, die Klebestreifen abzulösen. Dafür wurden eine kleine Heißluftdüse, eine Pinzette und ein Spatel verwendet (s. Abb. 4,5). Durch die heiße Luft wurde der Klebstoff erweicht und die Klebestreifen konnten abgenommen werden. Die auf der Papieroberfläche verbliebenden Klebstoffreste wurden mit einem elektrischen Radierer entfernt.  Es erfolgte danach eine Oberflächenreinigung mit dem Latexschwamm, um auch stärker anhaftenden Staub abzunehmen (s. Abb. 7). Auch der fragmentarisch erhaltene zweite Teil des Doppelblatts ist über Filmoplastklebestreifen mit der ersten Seite verbunden und in die Chronik eingeklebt. Das Fragment wurde ebenfalls herausgelöst (s. Abb. 6). Die Verklebung konnte hier mit Hilfe eines befeuchteten Pinsels gelöst werden. „Dorstener Menschenfresserurteil restauriert“ weiterlesen

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search